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Können mein Ehepartner und ich gemeinsame Kontoinhaber sein?

Nein. Pro Embark-Konto kann es nur einen Kontoinhaber geben. Eine Person kann jedoch Begünstigter mehrerer Konten sein. Das bedeutet, dass jeder Elternteil für sein Kind ein separates Konto einrichten kann. Sie können auch eine andere Person als Nachfolger des Kontoinhabers benennen, d. h. einen alternativen Kontoinhaber für den Fall Ihres Todes oder Ihrer Handlungsunfähigkeit. Sollten Sie den Kontoinhaber ändern müssen, können Sie dies mit unserem Formular zur Kontoinhaberänderung (PDF) tun.